Anette Moesta (CDU): „Im Katastrophenfall darf es keinen Streit um Zuständigkeiten geben“
Die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Moesta hat den überarbeiteten Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) kritisiert. Zwar erkenne die CDU-Fraktion an, dass das Gesetz nach der Anhörung im Innenausschuss an vielen Stellen sinnvoll nachgebessert worden sei – doch ein zentrales Defizit bleibe bestehen.
„Im Katastrophenfall brauchen wir klare Zuständigkeiten und keine Diskussionen. Genau das leistet der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht“, so Anette Moesta. Als Mitglied des Innenausschusses und des Untersuchungsausschusses Flutkatastrophe weiß sie aus erster Hand, wie wichtig schnelle Entscheidungen und eine eindeutige Führungsstruktur sind.
Konkret kritisiert die CDU-Fraktion die Regelung in § 34 LBKG. Dort ist vorgesehen, dass das Land im Fall einer übergreifenden Katastrophe die Einsatzleitung übernehmen kann. Die CDU hingegen fordert, dass die Übernahme der Einsatzleitung durch die obere Katastrophenschutzbehörde verbindlich erfolgt, wenn mindestens zwei Landkreise oder kreisfreie Städte vom selben Ereignis betroffen sind.
„Es geht nicht darum, den Kommunen Kompetenzen zu entziehen. Sie bleiben wichtige Akteure vor Ort“, betont Anette Moesta. „Aber bei kreisübergreifenden Katastrophenlagen braucht es eine eindeutige Leitung aus einer Hand – und zwar ohne Zeitverlust.“
Der CDU-Antrag fand im Landtag keine Mehrheit. „Für uns war dieser Punkt so entscheidend, dass wir dem Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen konnten“, erklärt Anette Moesta. Zudem hätte sich die CDU-Fraktion im Gesetz auch eine Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung und der Rettungshundestaffel vorgestellt.