8. Febru­ar 2026

Notfallplätze für hilflose ältere Menschen fehlen – Polizei darf nicht letzte Auffanglösung sein

Immer häu­fi­ger wird die Poli­zei in Rhein­­land-Pfalz zu Ein­sät­zen geru­fen, bei denen älte­re, des­ori­en­tier­te, demen­te oder akut hilf­lo­se Men­schen auf­ge­grif­fen wer­den – oft außer­halb der regu­lä­ren Dienst­zei­ten von Ord­nungs­be­hör­den und Sozi­al­diens­ten. Das zeigt eine Klei­ne Anfra­ge der CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Anet­te Moes­ta sowie die nun vor­lie­gen­de Ant­wort des Innenministers.

Der kon­kre­te Anlass für mei­ne Anfra­ge war mein Tag bei der Poli­zei“, erklärt Anet­te Moes­ta. „Die Beam­tin­nen und Beam­ten küm­mern sich ver­ant­wor­tungs­voll und mensch­lich um hilf­lo­se älte­re Men­schen – häu­fig abends, nachts oder am Wochen­en­de. Doch sie dür­fen nicht dau­er­haft die letz­te Auf­fang­lö­sung sein, weil geeig­ne­te Not­fall­plät­ze fehlen.“

Aus der Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung geht her­vor, dass es kei­ne belast­ba­ren Zah­len zu sol­chen Ein­satz­la­gen gibt, da ent­spre­chen­de Fäl­le weder in der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik noch in den Vor­gangs­sys­te­men sys­te­ma­tisch erfasst wer­den. Zudem bestä­tigt das Innen­mi­nis­te­ri­um, dass der Poli­zei in die­sen Situa­tio­nen oft kei­ne spe­zi­el­len Not­­fall- oder Kurz­un­ter­brin­gungs­plät­ze in Senio­­ren- oder Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Kran­ken­häu­ser leh­nen Auf­nah­men man­gels medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on häu­fig ab, Sozi­al­diens­te und Ord­nungs­be­hör­den sind außer­halb der Regel­zei­ten nicht erreich­bar – am Ende ver­bleibt die Betreu­ung nicht sel­ten bei der Polizei.

Das ist weder für die Betrof­fe­nen wür­de­voll noch für die Poli­zei eine trag­fä­hi­ge Lösung“, so Anet­te Moes­ta. „Älte­re Men­schen brau­chen Schutz, Ruhe und fach­li­che Betreu­ung – kei­ne stun­den­lan­ge Unter­brin­gung auf Polizeidienststellen.“

Die Lan­des­re­gie­rung ver­weist in ihrer Ant­wort auf den Zukunfts­pakt Pfle­ge, in des­sen Rah­men auch Not­­fall- und Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze für Kri­sen­si­tua­tio­nen geprüft wer­den sol­len, ins­be­son­de­re für Näch­te, Rand­zei­ten und Wochen­en­den. Kon­kre­te Struk­tu­ren oder Zeit­plä­ne benennt sie jedoch nicht.

Für Anet­te Moes­ta ist klar: „Die Ant­wort zeigt, dass das Pro­blem erkannt ist – aber noch kei­ne Lösung exis­tiert. Wir brau­chen ver­bind­li­che, lan­des­weit erreich­ba­re Not­fall­plät­ze, auf die Poli­zei und Ord­nungs­be­hör­den rund um die Uhr zugrei­fen kön­nen.“ Gera­de im länd­li­chen Raum, etwa im Land­kreis May­en-Koblenz, sei dies von zen­tra­ler Bedeutung.

Sie for­dert daher, Pflege‑, Innen- und Sozi­al­po­li­tik stär­ker zusam­men­zu­den­ken: „Es geht um Men­schen­wür­de, um Ent­las­tung der Poli­zei und um ein funk­tio­nie­ren­des Hil­fe­sys­tem. Wer Pfle­ge ernst nimmt, muss auch für sol­che Aus­nah­me­si­tua­tio­nen Vor­sor­ge treffen.“

Anet­te Moes­ta kün­dig­te an, das The­ma wei­ter poli­tisch zu beglei­ten: „Die Pra­xis zeigt den Hand­lungs­be­darf. Jetzt ist das Land gefor­dert, aus Prüf­auf­trä­gen end­lich kon­kre­te Struk­tu­ren zu machen.“