Anette Moesta, MdL: Verantwortung des Landes endet nicht mit der Schulpflicht
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wollte Anette Moesta, MdL wissen, wie Jugendliche nach dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) weiter begleitet werden. Gibt es ein strukturiertes Nachverfolgungssystem für Jugendliche? Wenn ja, wie erfolgt dies, bzw. welche Maßnahmen sind geplant, um zu verhindern, dass junge Menschen nach der Schulpflicht aus dem System fallen?
Das Ergebnis ist ernüchternd: Ein eigenes Nachverfolgungssystem existiert nicht! Stattdessen verweist die Landesregierung in ihrer Antwort darauf, dass mit Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres die allgemeine Schulpflicht erfüllt sei und ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung allein bei der Bundesagentur für Arbeit liege. Aufgeführt werden lediglich Maßnahmen der Arbeitsagentur — eine eigene Verantwortung des Landes für die weitere Begleitung der Jugendlichen wird nicht gesehen und nicht übernommen.
Anette Moesta kritisiert diese Haltung deutlich: „Zwar ist es formal korrekt, dass nach dem Berufsvorbereitungsjahr die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit greift — doch darf sich die Politik nicht damit zufriedengeben, Jugendliche mit oftmals besonderem Unterstützungsbedarf einfach aus dem Blick zu verlieren. Die Landesregierung macht hier einen schlanken Fuss und lässt letztlich junge Menschen im Stich.
Es bleibt auch die Verantwortung des Landes, den Übergang von der Schule in den Beruf mitzugestalten. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und notwendiger sozialer Teilhabe junger Menschen ist es ein enttäuschendes und bedenkliches Signal, wenn die Landesregierung sich mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Arbeitsagentur aus der Verantwortung zieht.
Ich fordere die Landesregierung auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch nach dem Ende der Schulpflicht gerecht zu werden, die Angebote im Übergangsbereich Schule-Beruf kritisch zu überprüfen und gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Perspektiven für benachteiligte Jugendliche zu entwickeln.“