2. Dezem­ber 2024

Krankenhausreform mit schwerwiegenden Folgen für Rheinland-Pfalz – Land braucht Überbrückungsfonds für kleine Krankenhäuser“

Der Bun­des­rat hat letz­te Woche die Kran­ken­haus­re­form durch­ge­winkt – auch mit den Stim­men von Rhein­­land-Pfalz. Vie­le Län­der hat­ten sich für die Ver­wei­sung in den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ein­ge­setzt, um eine brei­te demo­kra­ti­sche Basis für eine wich­ti­ge Reform zu errei­chen. „Zen­tra­le Pro­ble­me sind unge­löst – ins­be­son­de­re die Zukunft vie­ler rhein­­land-pfäl­­zi­­scher Kran­ken­häu­ser bleibt unge­klärt. Die Ver­wei­sung in den Ver­mitt­lungs­aus­schuss wäre der rich­ti­ge Weg gewe­sen.“, sagen der gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Frak­­ti­on im rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Land­tag, Dr. Chris­toph Gensch und der Kran­ken­haus­exper­te der CDU-Frak­­ti­on, Tors­ten Welling.

Dr. Chris­toph Gensch führt aus: „Wir brau­chen eine Kran­ken­haus­re­form! Die­se Fest­stel­lung ist genau­so unstrit­tig, wie die zen­tra­len Zie­le der vor­lie­gen­den Reform. Aller­dings sind wich­ti­ge Finan­zie­rungs­fra­gen unge­klärt und beson­ders für die länd­li­chen Regio­nen bleibt die Reform unkon­kret. Aus Sicht von Rhein­­land-Pfalz ist die Siche­rung einer flä­chen­de­ckend sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung von beson­de­rer Bedeu­tung. Doch gera­de die bleibt durch die Reform gefähr­det. Die rhein­­land-pfäl­­zi­­sche Lan­des­re­gie­rung weiß um die bei­den Haupt­kri­tik­punk­te und stimmt trotz­dem dem Vor­schlag der geschei­ter­ten Ampel in Ber­lin zu. Eige­ne Lösun­gen für die­se Pro­blem­fel­der der Kran­ken­haus­re­form? Fehlanzeige!

Gute Reform­zie­le wie bei­spiels­wei­se die Siche­rung und Stei­ge­rung der Behand­lungs­qua­li­tät, die Effi­zi­enz­stei­ge­rung in der Kran­ken­haus­ver­sor­gung sowie die Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung sind rich­tig. Auch sind die Ände­rung des Finan­zie­rungs­sys­tems, die Ein­füh­rung einer Vor­hal­te­ver­gü­tung und eine Abkehr von der Ver­gü­tung über Fall­pau­scha­len mit sei­nen Fehl­an­rei­zen not­wen­dig. Dem ste­hen aber zahl­rei­che Punk­te in der Reform gegen­über, wel­che nicht zu Ende gedacht wur­den, um die flä­chen­de­cken­de sta­tio­nä­re Ver­sor­gung­in Rhein­­land-Pfalz dau­er­haft zu sichern.“

Der kran­ken­haus­po­li­ti­sche Spre­cher Tors­ten Wel­ling kri­ti­siert: „Die Finan­zie­rung des Trans­for­ma­ti­ons­fonds ist wei­ter­hin unklar. Vie­le Kran­ken­häu­ser haben aber nicht die Zeit noch län­ger zu war­ten, wie die zahl­rei­chen Kran­ken­haus-Insol­­ven­­zen in Rhein­­land-Pfalz zei­gen. Es braucht daher umge­hend eine Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung durch das Land. Wir müs­sen ein unkon­trol­lier­tes Kli­nik­ster­ben ver­hin­dern und haben des­halb die Auf­la­ge eines „Leben­de Kran­ken­häu­­ser-Fonds“ für Rhein­­land-Pfalz bean­tragt. Die in der Reform geplan­te Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung weist gra­vie­ren­de Män­gel auf und kommt zu spät. Die­se Finan­zie­rung müss­te drin­gend von den Fall­zah­len und Min­dest­vor­hal­te­zah­len ent­kop­pelt wer­den. Ins­be­son­de­re in klei­ne­ren Häu­sern sind die geplan­ten Vor­ga­ben bestimm­ter Leis­tungs­grup­pen zu Beginn nicht zu erfül­len, sie kom­men durch die Reform zusätz­lich in Bedräng­nis. Die Rea­li­tät in Rhein­­land-Pfalz ist längst, dass die Lan­des­re­gie­rung die Kon­trol­le über ihre Pla­nun­gen ver­lo­ren hat und ein Kran­ken­haus­ster­ben mit Insol­ven­zen und Schlie­ßun­gen der Reform vorr­aus­ge­hen wird. Es han­delt sich um schwer­wie­gen­de Ein­schnit­te in unse­re Kran­ken­haus­ver­sor­gung, die die Lan­des­re­gie­rung bil­li­gend in Kauf nimmt.“