Anette Moesta MdL kritisiert ungerechte Grundsteuer B: „Landesregierung lässt Eigentümer und Mieter im Stich“
Die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Moesta MdL äußert scharfe Kritik an der neuen Grundsteuerregelung in Rheinland-Pfalz, die zu einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien führt. Modellberechnungen zeigen, dass private Hausbesitzer und Mieter durch die Reform erheblich belastet werden, während Gewerbeimmobilienbesitzer entlastet werden. „Es kann nicht sein, dass Wohnimmobilien bis zu 20 Prozent mehr belastet werde. Dies ist angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit und der ohnehin hohen Belastungen für Eigentümer und Mieter völlig inakzeptabel,“ betont die Christdemokratin.
Anette Moesta MdL: “Das Problem liegt, trotz eines Bundesmodells, an den unterschiedlichen Vorgaben der Länder bei der neuen Grundsteuer B.” Während in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B eingeführt wurden oder im Saarland unterschiedliche Wertermittlungsverfahren durch den Gesetzgeber vorgegeben wurden, bleibt Rheinland-Pfalz untätig. „Die Landesregierung verpasst die Chance, den Kommunen die Freiheit der Möglichkeit zu geben, mit verschiedenen Hebesätzen auf die neuen Belastungen zu reagieren und die Grundsteuer fairer zu gestalten,“ so Anette Moesta weiter.
Die CDU-Politikerin fordert deshalb die Einführung differenzierter Hebesätze oder eines anderen Bewertungssystems auch in Rheinland-Pfalz, um die Belastungen gerechter zu verteilen und den Anstieg der Wohnkosten zu bremsen. „Andere Bundesländer machen es vor: Die Kommunen dort können ihre Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien getrennt festlegen, um so gezielt übermäßige Belastungen für Wohnimmobilien zu verhindern,“ erklärt Anette Moesta. „Das stärkt nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern sorgt auch dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt.“
„Die Landesregierung schiebt die Verantwortung auf die Kommunen ab und lässt Eigentümer und Mieter im Stich,“ unterstreicht Anette Moesta. „Statt Lösungen zu schaffen, wird der Schwarze Peter weitergereicht, und die Zeit drängt: Bis zum 31. Dezember 2024 muss ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten, damit die Kommunen es rechtzeitig umsetzen können.“
Abschließend fordert die CDU-Politikerin die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Kommunen die nötigen Mittel und Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, um eine faire Umsetzung der Grundsteuerreform zu gewährleisten.