18. Juni 2024

Landtagsabgeordneter Torsten Welling (CDU) für Widerspruchslösung bei Organspende

Gemein­sam mit den gesund­heits­po­li­ti­schen Spre­che­rin­nen und Spre­cher der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­tio­­nen unter­stützt CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ter Tors­ten Wel­ling die von Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len initi­ier­te Geset­zes­in­itia­ti­ve im Bun­des­rat zur Ein­füh­rung der Wider­spruchs­lö­sung bei der Organ­spen­de. Die­se wich­ti­ge Initia­ti­ve zielt dar­auf ab, die Spen­den­be­reit­schaft in der Bevöl­ke­rung zu erhö­hen und somit die Chan­cen auf lebens­ret­ten­de Trans­plan­ta­tio­nen zu verbessern.

In Deutsch­land war­ten der­zeit rund 8400 Men­schen auf ein Spen­der­or­gan. Trotz der posi­ti­ven Ein­stel­lung vie­ler Men­schen zur Organ­spen­de ist die tat­säch­li­che Spen­den­be­reit­schaft jedoch gering. Im Jahr 2023 gab es bun­des­weit ledig­lich 965 Organ­spen­de­rin­nen und Organ­spen­der, die knapp 2900 Orga­ne gespen­det haben. Ange­sichts der hohen Zahl von Men­schen auf der War­te­lis­te für ein Spen­der­or­gan ist dies bei wei­tem nicht ausreichend.

Die vor­ge­schla­ge­ne Wider­spruchs­lö­sung sieht vor, dass grund­sätz­lich jeder Mensch als Organ­spen­de­rin oder Organ­spen­der gilt, sofern er oder sie nicht zu Leb­zei­ten aus­drück­lich wider­spro­chen hat. Nie­mand darf zu einer Organ­spen­de gezwun­gen wer­den. Die Men­schen sol­len jedoch dazu ver­pflich­tet wer­den, eine bewuss­te Ent­schei­dung für oder gegen die Organ­spen­de zu tref­fen. Die­se Ände­rung wür­de nicht nur den büro­kra­ti­schen Auf­wand ver­rin­gern, son­dern auch die Doku­men­ta­ti­ons­pro­ble­me lösen, die der­zeit vie­le poten­zi­el­le Spen­de­rin­nen und Spen­der dar­an hin­dern, ihre Bereit­schaft zur Organ­spen­de zu dokumentieren.

Beson­ders wich­tig ist dabei, dass ein Wider­spruch gegen eine Organ­spen­de nicht begrün­det wer­den muss. Jeder Mensch hat das Recht, sich ohne Anga­be von Grün­den gegen die Organ­spen­de zu ent­schei­den. Dies respek­tiert die per­sön­li­che Frei­heit und die indi­vi­du­el­len Über­zeu­gun­gen und sorgt gleich­zei­tig für eine kla­re Doku­men­ta­ti­on der Entscheidung.

Tors­ten Wel­ling dazu: „Wich­tig für eine gute Ent­schei­dung sind umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen über die Organ­spen­de und die neu­en mög­li­chen Reg­lun­gen. Mit der Wider­spruchs­lö­sung im Trans­plan­ta­ti­ons­recht stellt man sicher, dass sich die Rah­men­be­din­gun­gen für mehr Organ­spen­den Schritt für Schritt ver­bes­sern. Ange­sichts der nahe­zu zehn­tau­send Men­schen, die in unse­rem Land auf ein Spen­der­or­gan war­ten, dür­fen wir kei­ne Zeit verlieren.“