20. Dezem­ber 2023

Landtag lehnt Antrag zur Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst ab: Anette Moesta (CDU) kritisiert Entscheidung der Ampel-Koalition

Der Land­tag von Rhein­­land-Pfalz hat den Antrag zur Auf­he­bung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht im Bereit­schafts­dienst abge­lehnt. Die CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Anet­te Moes­ta äußert deut­li­che Kri­tik an der Ent­schei­dung der Ampel-Koalition.

Der Antrag mit dem Titel „Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht im Bereit­schafts­dienst auf­he­ben“ hat­te das Ziel, eine gesetz­li­che Aus­nah­me von der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht für Ein­nah­men der Ärz­te und Ärz­tin­nen aus dem kas­sen­ärzt­li­chen Not­dienst auf Bun­des­ebe­ne zu schaf­fen. Ähn­lich den bestehen­den Aus­nah­men für Not­ärz­te und Ein­nah­men aus ärzt­li­chen Tätig­kei­ten in Impf­zen­tren soll­te dies eine Siche­rung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung außer­halb der regu­lä­ren Sprech­stun­den­zei­ten gewähr­leis­ten. Sei­tens der CDU-Frak­­ti­on wur­de des­halb bean­tragt, dass die Lan­des­re­gie­rung sich für die­se Aus­nah­me­re­ge­lung auf Bun­des­ebe­ne einsetzt.

Anet­te Moes­ta kom­men­tiert die Ableh­nung des Antrags durch die Ampel-Koali­­ti­on: „Die flä­chen­de­cken­de und gute medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung außer­halb der übli­chen Sprech­stun­den ist für die Gesund­heit der Bür­ger von enor­mer Bedeu­tung.  Die Ein­füh­rung einer Aus­nah­me von der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht im Bereit­schafts­dienst wäre ein wich­ti­ger Schritt gewe­sen, um die Ver­sor­gung sicher­zu­stel­len, bei­spiels­wei­se auch in Ander­nach, wo die Bereit­schafts­pra­xis nun schlie­ßen wird. Jetzt bleibt nur noch die Hoff­nung, dass die ande­ren Bun­des­län­der dies anders sehen.“

Bereits im Mai 2023 hat­ten sich die Bun­des­län­der im Bun­des­rat mehr­heit­lich dafür aus­ge­spro­chen und dies von der Bun­des­re­gie­rung gefor­dert. Rhein­­land-Pfalz hat­te auch damals mit nein gestimmt.

Der Land­tag hat­te nun dar­über zu ent­schei­den, dass soge­nann­te „Pool­ärz­te“, also Ärz­te, die auf frei­wil­li­ger Basis Diens­te im Ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst leis­ten, ana­log zu den Not­ärz­ten im Ret­tungs­dienst von der zusätz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht befreit wer­den sol­len. Die­se Befrei­ung soll­te für Ein­nah­men gel­ten, die im Rah­men des kas­sen­ärzt­li­chen Not­diens­tes erzielt wer­den, sowohl aus bestehen­den als auch aus neu auf­zu­neh­men­den Tätigkeiten.

Die CDU-Abge­­or­d­­ne­­te bedau­ert die Ent­schei­dung des Land­tags und betont, dass ange­sichts der geplan­ten Schlie­ßung von Bereit­schafts­dienst­zen­tra­len und der Redu­zie­rung der Öff­nungs­zei­ten eine beson­de­re Dring­lich­keit bestehe: „Es ist bedau­er­lich, dass die Ampel-Koali­­ti­on die­se Dring­lich­keit nicht erkannt hat. Die Sicher­stel­lung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung soll­te hier Vor­rang haben. In ande­ren Bun­des­län­dern, wie z. B. Schles­­wig-Hol­stein lau­fen gera­de sol­che Initia­ti­ven, um die ärzt­li­che Ver­sor­gung gera­de in länd­li­chen Räu­men zu sichern.“