Das Land Rheinland-Pfalz erzwingt Steuererhöhungen von den Bürgern und entzieht zahlreichen Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz Gelder
Das Land ordnet die Kommunalfinanzen neu, weil die kommunale Finanzausstattung nach bisheriger Art zu gering und verfassungswidrig ist. „Herausgekommen ist allerdings eine Reform, die zahlreichen Kommunen Gelder entzieht, statt sie zu stärken und mit erzwungenen Steuererhöhungen zu Lasten der Einwohner und Unternehmen verbunden ist“, so Jörg Lempertz, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Mayen-Koblenz.
Nivellierungssätze – diesen Begriff wird man in den nächsten Wochen und Monaten häufiger im Zuge der Haushaltsberatungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz hören. Einfach erklärt: Durch das System des Kommunalen Finanzausgleichs sind die Kommunen praktisch gezwungen, ihre Hebesätze für die Gemeindesteuern zu erhöhen.
Und letztere sollen nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung steigen: Bei der Grundsteuer B um stolze 100 Punkte auf 465 Prozent, für die Grundsteuer A um 45 Punkte auf 345 und bei der Gewerbesteuer um 15 Punkte. In Zeiten steigender Energiekosten führt dies zu einer weiteren finanziellen Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Nicht nur die Grundstücksbesitzer müssen die erhöhte Grundsteuer zahlen, sondern über die Nebenkosten-Abrechnungen auch die Mieterinnen und Mieter.
Scharfe Kritik am Vorgehen der Landesregierung gibt es von der CDU-Kreistagsfraktion Mayen-Koblenz. Aus Mainz heißt es, dass Städte, Kreise und Gemeinden 275 Millionen Euro mehr vom Land als im Jahr 2022 erhalten. Das hört sich zunächst gut an, doch bei genauer Betrachtung ist dies Augenwischerei. Verschwiegen wird nämlich, dass die Großsumme in Höhe von 170 Millionen Euro die sogenannten finanzstarken Kommunen aufbringen müssen, denen genau diese Summe abgezogen wird. Hier wird also Kommunen das Geld entzogen, um andere Kommunen zu unterstützen, statt Landesgelder in auskömmlicher Höhe bereit zu stellen.
Wie die aktuellen Berechnungen des Landes aufzeigen, sind die Auswirkungen für den hiesigen Bereich dramatisch: Alle Verbandsgemeinden des Landkreises sowie die Städte Mayen und Andernach erleiden durch die Neuordnung finanzielle Nachteile, die sich je Kommune zwischen 567.000 Euro bis zu 2,8 Mio. Euro bewegen!
Gewinner der Reform sind überwiegend die großen kreisfreien Städte, während die Verbandsgemeinden und sehr viele Ortsgemeinden zu den Verlierern zählen.
„Des Weiteren ist die erzwungene Anhebung der Steuersätze ein völlig falsches Signal zur falschen Zeit“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Jörg Lempertz, der in diesem Zusammenhang auf die aktuelle hohe Inflation sowie die Preissteigerungen bei Energiekosten und Lebensmitteln hinweist.
Der Geschäftsführer der Kreistagsfraktion, Horst Hohn, untermauert: „Massive Kritik am Vorgehen der Landesregierung äußerte inzwischen auch der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz sowie der Vorsitzende des Landesverbandes der Haus‑, Wohnungs- und Grundeigentümer von Rheinland-Pfalz e.V.. Die Erhöhung der Nivellierungssätze sei billig für die Landeskasse, aber teuer für die Bürger und Betriebe, heißt es von dort.“
Gleich zwei Mal hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass in Rheinland-Pfalz die kommunale Finanzausstattung zu gering und seit 2007 verfassungswidrig ist. Eine Neureglung nach den Vorgaben des VGH zum 01.01.2023 war somit geboten.
„Wenn der Bund und das Land immer mehr Pflichten an die Kommunen abgibt, von übergeordneter Stelle die Erfüllung von immer komplexeren Standards verlangt wird, muss dafür auch die Gegenfinanzierung stehen“, führt Kreistagsmitglied und VG-Bürgermeister Thomas Przybylla, der auch Kreisgruppenvorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes ist, empört aus.
Die finanzielle Ausstattung der Kommunen muss endlich deutlich verbessert werden und das neue Landesfinanzausgleichgesetz an die aktuelle Situation angepasst werden, so das Fazit der Kreistagsfraktion.