5. Okto­ber 2022

Seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Anette Moesta MdL: „Halte Fristverlängerung bei Grundsteuererklärung für unausweichlich!“

Die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und senio­ren­po­li­ti­sche Spre­che­rin der CDU-Frak­­ti­on Anet­te Moes­ta hält eine Frist­ver­län­ge­rung zur Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung für unaus­weich­lich. Nach jet­zi­gem Stand müs­sen alle Grund­be­sit­zer – also in der Regel auch alle, denen eine Haus oder eine Eigen­tums­woh­nung gehört – bis zum 31. Okto­ber 2022 ihre Grund­steu­er­erklä­rung abge­ben. Grund­sätz­lich erwar­tet die SPD-geführ­­te Lan­des­re­gie­rung, dass man die Erklä­rung in digi­ta­ler Form über das Pro­gramm ELSTER abge­ben muss. Auf­grund von gro­ßem Wider­stand aus der Bevöl­ke­rung und auf Druck der CDU, hat die Lan­des­re­gie­rung mitt­ler­wei­le aber ein­ge­lenkt und lässt die auf Papier­form beschränk­ten Här­te­fäl­le groß­zü­gig zu.

Erwar­tungs­ge­mäß ist die Rück­lauf­quo­te bis­her jedoch sehr gering, was nach Ansicht von Anet­te Moes­ta auf das umständ­li­che Ver­fah­ren zurück­zu­füh­ren ist. In einer Klei­nen Anfra­ge an die Lan­des­re­gie­rung hat die CDU-Poli­­ti­ke­rin Anet­te Moes­ta MdL nun um eine ver­bind­li­che Klar­stel­lung gebe­ten, ob die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger daher mit einer Frist­ver­län­ge­rung rech­nen kön­nen. „In den letz­ten Wochen errei­chen mich unzäh­li­ge Anru­fe von wüten­den Men­schen, die mit dem Büro­kra­tie­mons­ter, das die Lan­des­re­gie­rung geschaf­fen hat, nicht mehr klar­kom­men“, schil­dert Anet­te Moes­ta die Situa­ti­on. „Dar­un­ter sind bei wei­tem nicht nur älte­re Men­schen. Aber die Senio­ren trifft es oft am här­tes­ten. Ich for­de­re daher die Lan­des­re­gie­rung auf, jetzt schnell Klar­heit zu schaf­fen: Eine Frist­ver­län­ge­rung über das Jahr 2022 hin­aus hal­te ich für ein wich­ti­ges Signal, um die Men­schen nicht noch zusätz­lich unter Druck zu set­zen. Dies kann und darf nicht nur für Steu­er­be­ra­ter gelten.“