27. Sep­tem­ber 2022

Torsten Welling (CDU): Kinderschutz muss Priorität haben – Anhörung bestätigt Position der CDU-Landtagsfraktion

„Kinder­schutz muss Pri­or­ität haben. Es gibt keinen Grund unserem Geset­zen­twurf die Zus­tim­mung zu ver­weigern“, so Torsten Welling CDU-Obmann im Gesund­heit­sauss­chuss, nach der Sachver­ständi­ge­nan­hörung zu der von der CDU-Land­­tags­frak­­tion vorgeschla­ge­nen Änderung des Heil­beruf­s­ge­set­zes. Nach der gel­tenden Recht­slage ist es Ärztin­nen und Ärzten, die einen hin­re­ichen­den Ver­dacht auf Kindesmis­shand­lung haben, grund­sät­zlich nicht erlaubt, sich über ihre Befunde interkol­le­gial auszu­tauschen. Notwendig ist dafür das Ein­ver­ständ­nis der Erziehungs­berechtigten und damit möglicher­weise der Täter. Das will die CDU-Land­­tags­frak­­tion ändern und dabei die vom Bun­des­ge­set­zge­ber mit der Änderung des Geset­zes zur Koop­er­a­tion und Infor­ma­tion im Kinder­schutz für die Län­der geschaf­fene Befug­nis nutzen.

Land­tagsab­ge­ord­neter Welling dazu weit­er: „Es ist offenkundig, dass hier Regelungs­be­darf beste­ht. Ärztin­nen und Ärzte müssen sich bei hin­re­ichen­dem Ver­dacht auf Kindesmis­shand­lung untere­inan­der aus­tauschen dür­fen, ohne strafrechtliche Fol­gen befürcht­en zu müssen. Kinder sind hilf- und wehr­los. Ger­ade sie bedür­fen unseres beson­deren Schutzes.

In der Anhörung am ver­gan­genen Fre­itag im Gesund­heit­sauss­chuss hat unser Geset­zen­twurf von den exter­nen Experten bre­ite Unter­stützung erfahren:

  • Katha­ri­na Eibl, Ärztekam­mer Nor­drhein: ‚Der Geset­zen­twurf … ist begrüßenswert … Die Vorschrift dient … dem ern­sthaften Bemühen um einen für­sor­glichen Kinder­schutz‘.
  • Rain­er Koch, Kinder­schutz­fachkraft: ‚Die angestrebte Änderung des Heil­beruf­s­ge­set­zes ist ein Schritt zur Verbesserung der Sit­u­a­tion der Ärzte und zur Bekämp­fung von Mis­shand­lun­gen (und) ist unbe­d­ingt zu befür­worten.‘
  • Katha­ri­na Ket­tel­er, Kinderklinik Geldern: ‚Ich begrüße die Geset­zesini­tia­tive aus­drück­lich und sehe darin eine große Chance, den Kinder­schutz effek­tiv­er zu gestal­ten.‘
  • Ralf Kow­natz­ki, FA Kinder und Jugendmedi­zin: ‚Die vorgeschla­gene Änderung … zum Heil­beruf­s­ge­setz … befür­worten wir. Mit der anste­hen­den Normierung (wird) ein seit langem gefordert­er, notwendi­ger Schritt vol­l­zo­gen. Er gibt Ärzten die not-wendi­ge Rechtssicher­heit, um zukün­ftig gemein­sam Kinder bess­er zu schützen.‘
  • Simone Weller, Weiss­er Ring: ‚Es ist unbe­d­ingt erforder­lich, dass sich bei Ver­dacht ein­er Kin­der­mis­shand­lung die jew­eili­gen Per­so­n­en untere­inan­der aus­tauschen kön­nen.‘

Auf dieser Basis erwarten wir eine zügige Beratung und Ver­ab­schiedung des Geset­zes. Wir haben keine Zeit zu ver­lieren. Es geht darum, Kinder und Jugendliche möglichst schnell effek­tiv­er vor Mis­shand­lung und der furcht­baren ger­ade auch psy­chis­chen Fol­gen zu schützen. Dazu muss die Lan­desregierung ihre angedeuteten kleineren Änderungsvorschläge zu unserem Geset­ze­sen­twurf kurzfristig vor­legen. Dann kann die Änderung des Heil­beruf­s­ge­set­zes noch in diesem Jahr im Sinne der Kinder in Kraft treten. Das Ein­brin­gen eines eige­nen Geset­zesvorschlages verzögert den Prozess in unnötiger Weise.“