8. August 2022

Torsten Welling (CDU) stellt Antrag zu Kinderschutz vor

Im Zuge der letz­ten Sit­zung des Aus­schus­ses für Gesund­heit im rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Land­tag stell­te der Abge­ord­ne­te Tors­ten Wel­ling den von der CDU ein­ge­brach­ten Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Heil­be­rufs­ge­setz vor. Mit dem Gesetz­ent­wurf soll der Kin­der­schutz ver­bes­sert wer­den. Im Juli-Ple­num wur­de der CDU-Antrag, der einem Vor­bild aus NRW folgt, zur Bera­tung in den Gesund­heits­aus­schuss über­wie­sen, wo ihn Tors­ten Wel­ling jetzt vorstellte:

Die Stär­ke einer Gesell­schaft zeigt sich im Schutz ihrer Schwächs­ten. Im Rah­men unse­rer Bestre­bun­gen zur Ver­bes­se­rung des Kin­der­schut­zes hat die CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on bereits eini­ge Initia­ti­ven auf den Weg gebracht, unter ande­rem auch den Gesetz­ent­wurf zum inter­kol­le­gia­len Ärz­te­aus­tausch, der nach der Bera­tung nun in eine par­la­men­ta­ri­sche Anhö­rung im Gesund­heits­aus­schuss am 23.09. geht: Bis­her kön­nen sich Ärz­te nicht unter­ein­an­der aus­tau­schen, wenn ein Ver­dacht auf Kin­des­miss­hand­lung vor­liegt – die Schwei­ge­pflicht ver­hin­dert dies. Jedoch wer­den Miss­hand­lun­gen durch häu­fi­ge Arzt­wech­sel oft­mals ver­tuscht und so nicht lücken­los erfasst, da Befun­de feh­len. Wir möch­ten hier Rechts­si­cher­heit für die behan­deln­den Ärz­tin­nen und Ärz­te schaf­fen mit der Mög­lich­keit zum inter­kol­le­gia­len Aus­tausch und somit zur frü­he­ren Erken­nung von Missbrauchsfällen.

Zwei bis drei Kin­der ster­ben in Deutsch­land jede Woche an Miss­hand­lun­gen. Für uns ist das Grund genug, die­se recht­li­che Anpas­sung so schnell wie mög­lich vor­zu­neh­men, damit Miss­brauchs­fäl­le schnel­ler als sol­che erkannt und bes­ten­falls Schlim­me­res bei den betrof­fe­nen Kin­dern ver­hin­dert wer­den kann.“