30. Dezem­ber 2021

Impfaktion ohne Termin am 6. und 8. Januar im Bürgerhaus in Kettig

Imp­fun­gen sind ein wich­ti­ges Instru­ment, um die Coro­­na-Pan­­de­­mie ein­zu­däm­men und die 4. Wel­le abzu­schwä­chen. Des­halb wird die Impf­kam­pa­gne wei­ter aus­ge­wei­tet und auch in Ket­tig wer­den zunächst an zwei Ter­mi­nen Imp­fun­gen gegen COVID19 ange­bo­ten. Die Akti­on ent­stand auf Initia­ti­ve der Orts­ge­mein­de Ket­tig und dem CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Peter Moskopp.

Am Don­ners­tag, den 06.01.2022, fin­det von 16–22 Uhr ein „After-Work-Imp­­fen“ statt. Am Sams­tag, den 08.01.2022, wer­den von 10 Uhr bis 18 Uhr eben­falls Imp­fun­gen ange­bo­ten. Die Impf­ak­ti­on fin­det in den Räum­lich­kei­ten der Gast­stät­te des Bür­ger­hau­ses in der Haupt­stra­ße 2 in Ket­tig statt. Es ste­hen der Impf­stoff von Moder­na und — für Schwan­ge­re und Per­so­nen unter 30 Jah­ren BioNTech/Pfizer zur Ver­fü­gung, solan­ge der Vor­rat reicht. Es sind Erst- und Zweit­imp­fun­gen für Per­so­nen ab 12 Jah­ren sowie Boos­ter­imp­fun­gen ab 18 Jah­ren ent­spre­chend der STIKO- Emp­feh­lung 3 Mona­te nach erfolg­ter Grund­im­mu­ni­sie­rung mög­lich. Kin­der zwi­schen 12 und 15 Jah­ren wer­den in Beglei­tung eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bzw. mit schrift­li­cher Ein­wil­li­gung eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in Beglei­tung eines Erwach­se­nen geimpft.

Unter Ein­hal­tung der AHA- Regeln und der Mas­ken­pflicht sind zum Impf­tag mit­zu­brin­gen: Impf­aus­weis, wenn vor­han­den sowie ggf. Doku­ment zur Erst-/Zwei­t­imp­­fung, Aus­weis­do­ku­ment, Krankenkassenkarte.