21. Dezem­ber 2021

Gründerstipendium endlich ermöglichen

Start-Ups kön­nen viel­fach geför­dert wer­den, etwa durch ein­fa­che, digi­ta­le Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, die Grün­dung in 24 Stun­den ermög­licht oder ein Grün­der­sti­pen­di­um. Hier ist v.a. das Land gefor­dert Rah­men­be­din­gung und Pro­gram­me zu schaf­fen“, so Fabi­an Gött­lich, Geschäfts­füh­rer Inter­es­sen­ver­tre­tung der IHK Koblenz, gegen­über dem CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Peter Mos­kopp im gemein­sa­men Gespräch.

Der durch die Lan­des­re­gie­rung ein­ge­führ­te Digi­Boost zielt dar­auf ab, Abläu­fe in klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben zu digitalisieren.

För­der­fä­hig sind Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben bis zu einer Höhe von 15.000 Euro, die durch die Unter­neh­mer durch­ge­führt wer­den. „Den Digi­Boost hat die Lan­des­re­gie­rung aus dem Wahl­pro­gramm der CDU Rhein­­land-Pfalz über­nom­men und vom Digi­ta­li­sie­rungs­bo­nus in Digi­Boost umbe­nannt. Unse­re For­de­rung von 2018 nach einem Grün­der­sti­pen­di­um zu Guns­ten von Grün­de­rIn­nen, ist von der Lan­des­re­gie­rung offen­sicht­lich über­se­hen wor­den“, erläu­tert Peter Mos­kopp und stellt mit Nach­druck klar: „Ich for­de­re ein Sti­pen­di­um für Grün­de­rIn­nen, damit jun­ge Unter­neh­me­rIn­nen den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit wagen kön­nen, ohne von Exis­tenz­ängs­ten geplagt zu sein. Eine Geschäfts­idee zu för­dern ist das eine; wer grün­det, muss aber auch wis­sen, wie die Mie­te bezahlt wer­den soll. Die Lan­des­re­gie­rung darf die rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Start-Ups nicht ver­nach­läs­si­gen, denn gera­de Grün­der­geist ist ein wesent­li­cher Motor der Digi­ta­li­sie­rung. Die CDU-Frak­­ti­on sieht die Lan­des­re­gie­rung hier in der Pflicht“. Fabi­an Gött­lich stimm­te Peter Mos­kopp zu: „Wir als IHK Koblenz sehen einen erheb­li­chen Mehr­wert in einem Start-up-Stipendium!