27. Janu­ar 2021

Landtagskandidat Peter Moskopp im Gespräch mit der Projektgemeinschaft „Wir in Mülheim-Kärlich e.V.“

Wir in Mül­heim-Kär­­lich e.V.“ ist eine Inter­es­­sen- und Akti­ons­ge­mein­schaft. Sie ver­knüpft erfolg­reich die wich­ti­gen gewerb­li­chen Berei­che im Stadt­kern von Mül­heim-Kär­­lich und Gewer­be­park einer­seits und die Gemein­de mit ihren Ver­ei­nen, Frei­­zeit-/ Sport- und Erho­lungs­an­ge­bo­ten ande­rer­seits seit Jah­ren mit­ein­an­der. Der CDU Land­tags­kan­di­dat Peter Mos­kopp hat­te Gele­gen­heit, sich mit dem Vor­sit­zen­den Herrn Axel Kargl über die Pro­jekt­ge­mein­schaft Coro­­na-kon­­­form auszutauschen.

Im Gespräch mit Herrn Kargl kam unter ande­rem das The­ma „Ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge im Ein­zel­han­del“ zur Spra­che. Die Bestim­mun­gen des rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Laden­öff­nungs­ge­set­zes las­sen jähr­lich bis zu vier ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge je Kom­mu­ne zu. Eine Geneh­mi­gung zur sonn­täg­li­chen Geschäfts­öff­nung gibt es aber nur dann, wenn ein unzwei­fel­haf­ter Anlass, wie zum Bei­spiel der „Mar­tins­markt“ vor­liegt. Immer mehr Ein­zel­händ­ler ban­gen ange­sichts des Struk­tur­wan­dels und des ste­tig wach­sen­den Online­han­dels um die Attrak­ti­vi­tät des Stand­orts und damit um ihre Kun­den. Der Han­del kann an ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­gen dem geän­der­ten, fle­xi­ble­ren und anspruchs­vol­le­ren Frei­­zeit- und Ein­kaufs­ver­hal­ten der Kon­su­men­ten ent­spre­chen. Wei­ter­hin wird ein Stück Gleich­be­hand­lung zwi­schen dem ver­kaufs­zei­ten­un­ab­hän­gi­gen Online­han­del und dem sta­tio­nä­ren Han­dels geschaf­fen. Land­tags­kan­di­dat Mos­kopp und der Vor­sit­zen­de der Pro­jekt­ge­mein­schaft, Herr Kargl, wer­te­ten den jet­zi­gen Zustand als abso­lut unbe­frie­di­gend. Bei­de sind der Auf­fas­sung, dass ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge pro Jahr und Kom­mu­ne büro­kra­tie­arm und rechts­si­cher umge­setzt wer­den soll­ten. Der Anlass­be­zug zur Öff­nung an einem Sonn­tag muss ent­fal­len. „Die Lan­des­re­gie­rung ist in der Pflicht jeder Kom­mu­ne jähr­lich vier ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge ohne gro­ßen büro­kra­ti­schen Auf­wand zu ermög­li­chen. Es muss die Mög­lich­keit bestehen, als Anlass für einen ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag nicht zwin­gend einen Markt, eine Mes­se oder eine Aus­stel­lung vor­aus­zu­set­zen. Auch Grün­de des Gemein­wohls soll­ten eine Sonn­tags­öff­nung recht­fer­ti­gen. Das Laden­öff­nungs­ge­setzt muss über­ar­bei­tet, ange­passt, ein­fach und büro­kra­tie­arm für den Ein­zel­han­del umge­setzt wer­den.“ so Peter Moskopp.