12. Janu­ar 2026

Landtagsabgeordnete Florian Bellaire und Peter Moskopp zum Rundfunkbeitrag: Automatische Erhöhung von Pflichtbeitrag ist vom Tisch – Vorrang für Vertrauen und Akzeptanz – Kritik an Äußerungen von Staatssekretärin Raab

Die CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­ten Flo­ri­an Bel­lai­re (Wahl­kreis Wörth) und Peter Mos­kopp (medi­en­po­li­ti­scher Spre­cher,  Wahl­kreis Ben­dorf / Wei­ßen­thurm) wer­ten posi­tiv, dass ein vor­ge­schla­ge­ner Sys­tem­wech­sel bei der Fest­set­zung des Rund­funk­bei­trags nicht zustan­de kommt: „Es wäre nicht das rich­ti­ge Signal an die Bevöl­ke­rung gewe­sen, wenn es ohne aus­drück­li­che Zustim­mung des Land­ta­ges Erhö­hun­gen von Pflicht­bei­trä­gen hät­te kom­men kön­nen“, so die Abgeordneten.

Die vor­ge­se­he­ne Rege­lung, nach der mode­ra­te Bei­trags­er­hö­hun­gen künf­tig auto­ma­tisch hät­ten in Kraft tre­ten kön­nen, wäre nach Ansicht der bei­den Abge­ord­ne­ten der fal­sche Weg gewe­sen – zulas­ten der Akzep­tanz und des Ver­trau­ens der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funk. Wie aus einer Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der bei­den Abge­ord­ne­ten her­vor­geht, ist der beab­sich­tig­te Staats­ver­trag zur Ver­än­de­rung der Fest­set­zung des Rund­funk­bei­tra­ges gegen­stands­los gewor­den, da nicht alle Bun­des­län­der bis zum 30. Novem­ber der neu­en Rege­lung zuge­stimmt hatten.

Es ist im Sin­ne einer Stär­kung des Ver­trau­ens in den öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funk aus unse­rer Sicht posi­tiv, dass nicht alle Län­der der vor­ge­schla­ge­nen Ände­rung zuge­stimmt haben und der Vor­schlag damit vom Tisch ist. Die Anhö­rung von Exper­ten im Aus­schuss für Medi­en hat offen­ge­legt, wel­che Pro­ble­me mit dem vor­ge­se­hen Sys­tem­wech­sel ein­her­ge­gan­gen wären. Der Vor­schlag war nicht aus­ge­reift und hät­te die Akzep­tanz für den öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funk sowie die par­la­men­ta­ri­sche Mit­wir­kung und Legi­ti­ma­ti­on des Rund­funk­bei­tra­ges geschwächt“, so Flo­ri­an Bel­lai­re, der für die CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on die Bera­tung im Land­tag und im Medi­en­aus­schuss feder­füh­rend begleitete.

Nach Ansicht von Bel­lai­re und Mos­kopp sei ins­be­son­de­re nach der Anhö­rung der Exper­ten eine Zustim­mung zum Vor­ha­ben durch die Ampel-Frak­­tio­­nen im rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Land­tag nicht mehr nach­voll­zieh­bar gewe­sen. „Es drängt sich der Ver­dacht auf, wonach die Ampel­frak­tio­nen kei­nes­falls woll­ten, dass die Reform weni­ge Mona­te vor der Land­tags­wahl aus­ge­rech­net auch in Rhein­­land-Pfalz abge­lehnt wer­de, da der Vor­schlag maß­geb­lich von der rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Lan­des­re­gie­rung als Vor­sitz­land der Rund­funk­kom­mis­si­on vor­be­rei­tet wurde.“

Inso­fern sei es ange­sichts der Schwä­chen des Vor­schla­ges nach­voll­zieh­bar, dass nur sechs von 16 Lan­des­par­la­men­ten ein jewei­li­ges Zustim­mungs­ge­setz ver­ab­schie­det hat­ten (neben Rhein­­land-Pfalz waren dies Bre­men, Meck­­len­­burg-Vor­­­pom­­mern, Nie­der­sach­sen, Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len und das Saarland).

Bel­lai­re und Mos­kopp bekräf­ti­gen aus­drück­lich die Bedeu­tung einer aus­kömm­li­chen Finan­zie­rung des öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funks: „In Zei­ten von Fake News und geziel­ter Des­in­for­ma­ti­on brau­chen wir einen unab­hän­gi­gen und hoch qua­li­ta­ti­ven öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funk – viel­leicht mehr denn je.“ Die nun geschei­ter­te Reform sei daher kein Rück­schritt, son­dern eine Chan­ce, das Ver­fah­ren grund­le­gend und gemein­sam neu zu den­ken – im Inter­es­se der Bei­trags­zah­le­rin­nen und Bei­trags­zah­ler eben­so wie im Inter­es­se eines star­ken, unab­hän­gi­gen öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funks. Nun blei­be es beim bis­he­ri­gen Ver­fah­ren, das zwar anspruchs­voll sei, aber die not­wen­di­ge par­la­men­ta­ri­sche Legi­ti­ma­ti­on sicherstellt.

Eine Stär­kung des öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funks setzt eine hohe Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung vor­aus – und die­se ent­steht nur, wenn die Finan­zie­rung trans­pa­rent, nach­voll­zieh­bar und demo­kra­tisch legi­ti­miert ist. Ver­bes­se­run­gen des Ver­fah­rens sind mög­lich und not­wen­dig – aber nur dann, wenn sie die Mit­wir­kungs­rech­te der Par­la­men­te stär­ken und nicht aus­höh­len. Dabei soll­te der gesam­te Pro­zess der Bei­trags­fest­set­zung in den Blick genom­men wer­den“, so Bel­lai­re und Moskopp.

Als irri­tie­rend bezeich­nen die bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Äuße­run­gen der Medi­en­staats­se­kre­tä­rin Hei­ke Raab in Rich­tung der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on und des Abge­ord­ne­ten Bel­lai­re im Rah­men der zwei­ten Ple­nar­be­ra­tung. Als Reak­ti­on auf aus der Exper­ten­an­hö­rung wie­der­ge­ge­be­ne fach­li­che Beden­ken hat­te Raab bewuss­te Falsch­be­haup­tun­gen unter­stellt und einen Ver­gleich mit der AfD ange­stellt, die aus anti­de­mo­kra­ti­schen Grün­den den öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funk bekämp­fe. Die­se Unter­stel­lung wei­sen die bei­den CDU-Abge­­or­d­­ne­­ten mit Blick auf die Argu­men­ta­ti­on in der Exper­ten­an­hö­rung ent­schie­den zurück.

Zum Hin­ter­grund:

Der Rund­funk­bei­trag zur Finan­zie­rung von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio ist eine Pflicht­ab­ga­be, die von der Bevöl­ke­rung erho­ben wird. Die Finan­zie­rung erfolgt nicht aus Steu­er­mit­teln, um die Unab­hän­gig­keit öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Rund­funks sicher­zu­stel­len. Die Fest­set­zung des Rund­funk­bei­tra­ges erfolgt in drei Schrit­ten: Nach einer Anmel­dung der Finanz­be­dar­fe zur Erfül­lung des Auf­tra­ges durch die Anstal­ten über­prüft die Kom­mis­si­on zur Ermitt­lung des Finanz­be­darfs der Rund­funk­an­stal­ten (KEF) die ange­mel­de­ten Bedar­fe und spricht eine Emp­feh­lung für die künf­ti­ge Bei­trags­hö­he aus. In einem drit­ten Schritt ist es Sache der Bun­des­län­der, die Bei­trags­hö­he wirk­sam fest­zu­set­zen. Dies erfolgt in einem Staats­ver­trags­ver­fah­ren, das die Ein­stim­mig­keit aller Lan­des­par­la­men­te erfor­dert. Zuletzt konn­te kei­ne Eini­gung mehr zwi­schen allen Bun­des­län­dern erreicht wer­den, wes­halb eine emp­foh­le­ne Bei­trags­er­hö­hung seit Anfang 2025 der­zeit aus­ge­setzt ist. Der nun geschei­ter­te Vor­schlag sah vor, dass Emp­feh­lun­gen zu mode­ra­ten Bei­trags­er­hö­hun­gen durch die KEF auto­ma­tisch in Umset­zung kom­men soll­ten. Anders als bis­lang wäre es nicht mehr jedem Lan­des­par­la­ment mög­lich gewe­sen, dem Zustan­de­kom­men von Bei­trags­er­hö­hun­gen zu widersprechen.