Reform des Bestattungsgesetzes: Anette Moesta (CDU) fordert breite gesellschaftliche Debatte — Mehr Freiheit darf nicht zulasten von Würde und Trauerkultur
Die Landesregierung plant, das „modernste Bestattungsgesetz Deutschlands“ zu verabschieden. CDU-Landtagsabgeordnete Anette Moesta sieht jedoch erheblichen Diskussionsbedarf: „Nicht alles, was modern klingt, ist auch gut durchdacht. Gerade beim sensiblen Thema Bestattungskultur darf es keine Schnellschüsse geben.“
Die geplante Gesetzesnovelle sieht unter anderem vor, dass Urnen künftig zu Hause aufbewahrt oder geteilt werden dürfen. Zudem sollen neue Bestattungsformen wie Reerdigung oder Flussbestattung ermöglicht werden. „Natürlich gibt es im Gesetzentwurf auch sinnvolle Verbesserungen, etwa bei der Anerkennung von Sternenkindern oder der Öffnung für religiöse Bestattungsformen“, so Anette Moesta. „Doch die Kritik aus den Anhörungen ist eindeutig: Die geplante Liberalisierung führt zur Privatisierung der Trauer. Angehörige verlieren öffentliche Orte des Gedenkens, der Umgang mit Asche in privaten Haushalten ist rechtlich und pietätvoll nicht ausreichend geregelt.“
Besonders problematisch sei, dass die Landesregierung auf eine breite gesellschaftliche Diskussion verzichtet habe. „Wenn es um Würde, Trauerkultur und den Schutz öffentlicher Orte des Gedenkens geht, dann reicht es nicht, ein Gesetz im Landtag mit einer Regierungsmehrheit durchzuwinken. Wir brauchen eine offene Debatte, die Angehörige, Fachverbände, Kirchen und Kommunen einbezieht“, betont Anette Moesta. Andere Bundesländer hätten gezeigt, dass ein längerer Beteiligungsprozess möglich und sinnvoll sei.
Auch für die Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz und darüber hinaus könnten die Pläne Folgen haben: „Wenn immer mehr Menschen alternative Bestattungsformen außerhalb der Friedhöfe wählen, geraten die Gebührenhaushalte vieler Gemeinden unter Druck. Die Friedhöfe aber bleiben wichtige Orte der Begegnung und der Erinnerung in unseren Dörfern und Städten.“
Abschließend fordert Anette Moesta: „Die Landesregierung muss den Gesetzentwurf aussetzen und den Menschen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit geben, in einer breiten gesellschaftlichen Debatte über diese grundlegenden Fragen zu sprechen. Freiheit ist wichtig – aber nicht auf Kosten von Würde und Trauerkultur.“
