8. Sep­tem­ber 2025

Reform des Bestattungsgesetzes: Anette Moesta (CDU) fordert breite gesellschaftliche Debatte — Mehr Freiheit darf nicht zulasten von Würde und Trauerkultur

Die Lan­des­re­gie­rung plant, das „moderns­te Bestat­tungs­ge­setz Deutsch­lands“ zu ver­ab­schie­den. CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Anet­te Moes­ta sieht jedoch erheb­li­chen Dis­kus­si­ons­be­darf: „Nicht alles, was modern klingt, ist auch gut durch­dacht. Gera­de beim sen­si­blen The­ma Bestat­tungs­kul­tur darf es kei­ne Schnell­schüs­se geben.“

Die geplan­te Geset­zes­no­vel­le sieht unter ande­rem vor, dass Urnen künf­tig zu Hau­se auf­be­wahrt oder geteilt wer­den dür­fen. Zudem sol­len neue Bestat­tungs­for­men wie Reer­di­gung oder Fluss­be­stat­tung ermög­licht wer­den. „Natür­lich gibt es im Gesetz­ent­wurf auch sinn­vol­le Ver­bes­se­run­gen, etwa bei der Aner­ken­nung von Ster­nen­kin­dern oder der Öff­nung für reli­giö­se Bestat­tungs­for­men“, so Anet­te Moes­ta. „Doch die Kri­tik aus den Anhö­run­gen ist ein­deu­tig: Die geplan­te Libe­ra­li­sie­rung führt zur Pri­va­ti­sie­rung der Trau­er. Ange­hö­ri­ge ver­lie­ren öffent­li­che Orte des Geden­kens, der Umgang mit Asche in pri­va­ten Haus­hal­ten ist recht­lich und pie­tät­voll nicht aus­rei­chend geregelt.“

Beson­ders pro­ble­ma­tisch sei, dass die Lan­des­re­gie­rung auf eine brei­te gesell­schaft­li­che Dis­kus­si­on ver­zich­tet habe. „Wenn es um Wür­de, Trau­er­kul­tur und den Schutz öffent­li­cher Orte des Geden­kens geht, dann reicht es nicht, ein Gesetz im Land­tag mit einer Regie­rungs­mehr­heit durch­zu­win­ken. Wir brau­chen eine offe­ne Debat­te, die Ange­hö­ri­ge, Fach­ver­bän­de, Kir­chen und Kom­mu­nen ein­be­zieht“, betont Anet­te Moes­ta. Ande­re Bun­des­län­der hät­ten gezeigt, dass ein län­ge­rer Betei­li­gungs­pro­zess mög­lich und sinn­voll sei.

Auch für die Kom­mu­nen im Land­kreis May­en-Koblenz und dar­über hin­aus könn­ten die Plä­ne Fol­gen haben: „Wenn immer mehr Men­schen alter­na­ti­ve Bestat­tungs­for­men außer­halb der Fried­hö­fe wäh­len, gera­ten die Gebüh­ren­haus­hal­te vie­ler Gemein­den unter Druck. Die Fried­hö­fe aber blei­ben wich­ti­ge Orte der Begeg­nung und der Erin­ne­rung in unse­ren Dör­fern und Städten.“

Abschlie­ßend for­dert Anet­te Moes­ta: „Die Lan­des­re­gie­rung muss den Gesetz­ent­wurf aus­set­zen und den Men­schen in Rhein­­land-Pfalz die Mög­lich­keit geben, in einer brei­ten gesell­schaft­li­chen Debat­te über die­se grund­le­gen­den Fra­gen zu spre­chen. Frei­heit ist wich­tig – aber nicht auf Kos­ten von Wür­de und Trauerkultur.“