8. Sep­tem­ber 2025

Reform des Bestattungsgesetzes: Anette Moesta (CDU) fordert breite gesellschaftliche Debatte — Mehr Freiheit darf nicht zulasten von Würde und Trauerkultur

Die Lan­desregierung plant, das „mod­ern­ste Bestat­tungs­ge­setz Deutsch­lands“ zu ver­ab­schieden. CDU-Land­­tagsab­ge­ord­nete Anette Moes­ta sieht jedoch erhe­blichen Diskus­sions­be­darf: „Nicht alles, was mod­ern klingt, ist auch gut durch­dacht. Ger­ade beim sen­si­blen The­ma Bestat­tungskul­tur darf es keine Schnellschüsse geben.“

Die geplante Geset­zes­nov­el­le sieht unter anderem vor, dass Urnen kün­ftig zu Hause auf­be­wahrt oder geteilt wer­den dür­fen. Zudem sollen neue Bestat­tungs­for­men wie Reerdi­gung oder Fluss­bestat­tung ermöglicht wer­den. „Natür­lich gibt es im Geset­zen­twurf auch sin­nvolle Verbesserun­gen, etwa bei der Anerken­nung von Ster­nenkindern oder der Öff­nung für religiöse Bestat­tungs­for­men“, so Anette Moes­ta. „Doch die Kri­tik aus den Anhörun­gen ist ein­deutig: Die geplante Lib­er­al­isierung führt zur Pri­vatisierung der Trauer. Ange­hörige ver­lieren öffentliche Orte des Gedenkens, der Umgang mit Asche in pri­vat­en Haushal­ten ist rechtlich und pietätvoll nicht aus­re­ichend geregelt.“

Beson­ders prob­lema­tisch sei, dass die Lan­desregierung auf eine bre­ite gesellschaftliche Diskus­sion verzichtet habe. „Wenn es um Würde, Trauerkul­tur und den Schutz öffentlich­er Orte des Gedenkens geht, dann reicht es nicht, ein Gesetz im Land­tag mit ein­er Regierungsmehrheit durchzuwinken. Wir brauchen eine offene Debat­te, die Ange­hörige, Fachver­bände, Kirchen und Kom­munen ein­bezieht“, betont Anette Moes­ta. Andere Bun­deslän­der hät­ten gezeigt, dass ein län­ger­er Beteili­gung­sprozess möglich und sin­nvoll sei.

Auch für die Kom­munen im Land­kreis Mayen-Koblenz und darüber hin­aus kön­nten die Pläne Fol­gen haben: „Wenn immer mehr Men­schen alter­na­tive Bestat­tungs­for­men außer­halb der Fried­höfe wählen, ger­at­en die Gebühren­haushalte viel­er Gemein­den unter Druck. Die Fried­höfe aber bleiben wichtige Orte der Begeg­nung und der Erin­nerung in unseren Dör­fern und Städten.“

Abschließend fordert Anette Moes­ta: „Die Lan­desregierung muss den Geset­zen­twurf aus­set­zen und den Men­schen in Rhein­­land-Pfalz die Möglichkeit geben, in ein­er bre­it­en gesellschaftlichen Debat­te über diese grundle­gen­den Fra­gen zu sprechen. Frei­heit ist wichtig – aber nicht auf Kosten von Würde und Trauerkul­tur.“