16. Juni 2025

Anette Moesta (CDU): „Im Katastrophenfall darf es keinen Streit um Zuständigkeiten geben“

Die CDU-Land­­tagsab­ge­ord­nete Anette Moes­ta hat den über­ar­beit­eten Geset­zen­twurf der Lan­desregierung zum Lan­des­brand- und Katas­tro­phen­schutzge­setz (LBKG) kri­tisiert. Zwar erkenne die CDU-Frak­­tion an, dass das Gesetz nach der Anhörung im Innenauss­chuss an vie­len Stellen sin­nvoll nachgebessert wor­den sei – doch ein zen­trales Defiz­it bleibe beste­hen.

„Im Katas­tro­phen­fall brauchen wir klare Zuständigkeit­en und keine Diskus­sio­nen. Genau das leis­tet der Geset­zen­twurf der Lan­desregierung nicht“, so Anette Moes­ta. Als Mit­glied des Innenauss­chuss­es und des Unter­suchungsauss­chuss­es Flutkatas­tro­phe weiß sie aus erster Hand, wie wichtig schnelle Entschei­dun­gen und eine ein­deutige Führungsstruk­tur sind.

Konkret kri­tisiert die CDU-Frak­­tion die Regelung in § 34 LBKG. Dort ist vorge­se­hen, dass das Land im Fall ein­er über­greifend­en Katas­tro­phe die Ein­sat­zleitung übernehmen kann. Die CDU hinge­gen fordert, dass die Über­nahme der Ein­sat­zleitung durch die obere Katas­tro­phen­schutzbe­hörde verbindlich erfol­gt, wenn min­destens zwei Land­kreise oder kre­is­freie Städte vom sel­ben Ereig­nis betrof­fen sind.

„Es geht nicht darum, den Kom­munen Kom­pe­ten­zen zu entziehen. Sie bleiben wichtige Akteure vor Ort“, betont Anette Moes­ta. „Aber bei kreisüber­greifend­en Katas­tro­phen­la­gen braucht es eine ein­deutige Leitung aus ein­er Hand – und zwar ohne Zeitver­lust.“

Der CDU-Antrag fand im Land­tag keine Mehrheit. „Für uns war dieser Punkt so entschei­dend, dass wir dem Gesetz in der vor­liegen­den Fas­sung nicht zus­tim­men kon­nten“, erk­lärt Anette Moes­ta. Zudem hätte sich die CDU-Frak­­tion im Gesetz auch eine Stärkung der psy­chosozialen Not­fal­lver­sorgung und der Ret­tung­shun­destaffel vorgestellt.